Warum der Kauf eines angeblich „registrierten Führerscheins“ illegal ist
Im Internet und auf Social-Media-Kanälen werben dubiose Netzwerke mit dem Versprechen, „originale, im KBA-Register eingetragene Führerscheine ohne MPU und ohne Prüfung“ liefern zu können. Als rechtskonforme Dokumentenberatung warnen wir ausdrücklich: Jedes dieser Angebote ist Betrug und führt zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen.
1. Strafrechtliche Verfolgung nach dem Strafgesetzbuch
Wer ein gefälschtes Dokument bestellt, besitzt oder im Straßenverkehr vorweist, verwirklicht mehrere schwere Straftatbestände:
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Bereits der Versuch ist strafbar.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder empfindliche Geldstrafe sowie Einziehung des Tatfahrzeugs.
- Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB): Bei dem Versuch, Behörden durch Falschangaben zu täuschen.
2. Echtzeitabgleich über ZEVIS und europäische Systeme (RESPER)
Die Polizei prüft bei einer Verkehrskontrolle längst nicht mehr nur die Haptik oder UV-Elemente der Plastikkarte. Mittels mobiler Endgeräte erfolgt ein sekundenschneller Onlineabgleich mit dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZEVIS) des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie dem europäischen EU-Führerscheinnetzwerk (RESPER). Ein Dokument ohne echten Behördeneintrag fliegt bei der allerersten Abfrage auf.
3. Der einzige legale Weg: Offizielle Umschreibung oder Neuerwerb
Gehen Sie keine lebenslangen strafrechtlichen Risiken ein. Wir unterstützen Sie bei der legalen Beschaffung aller behördlichen Nachweise, beglaubigten Übersetzungen und der termingerechten Einreichung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

