Verfahren zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 31 FeV
Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde ist der rechtssichere Weg, um nach Ablauf der 6-Monats-Frist dauerhaft in Deutschland mobil zu bleiben. Je nach Ausstellungsstaat gelten stark unterschiedliche regulatorische Voraussetzungen.
1. Staaten der Anlage 11 FeV (Prüfungsfreie Umschreibung)
Deutschland hat mit zahlreichen Staaten bilaterale Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen. Staaten wie die Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Kanada sowie diverse US-Bundesstaaten sind in der sogenannten Anlage 11 der FeV aufgeführt. Inhaber dieser Führerscheine können ihren Führerschein ohne theoretische und ohne praktische Fahrprüfung umschreiben lassen.
2. Umschreibung aus Drittstaaten ohne Abkommen
Stammt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Land, das nicht in Anlage 11 gelistet ist (z. B. Türkei, Indien, Syrien, Kolumbien, Philippinen), müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung über eine deutsche Fahrschule ablegen. Der erhebliche Vorteil gegenüber dem Neuerwerb: Es sind keine gesetzlichen Pflichtfahrstunden (Sonderfahrten auf Autobahn, Überland, Nacht) vorgeschrieben, was Zeit und tausende Euro spart.
3. Einzureichende Antragsunterlagen
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis mit aktueller Meldebescheinigung
- Ausländischer Originalführerschein (noch gültig)
- Klassifizierte, beeidigte Übersetzung (sofern nicht auf Deutsch oder in englischer Sprache nach Wiener Abkommen)
- Aktuelles biometrisches Passfoto (35 × 45 mm)
- Bescheinigung über einen Sehtest (§ 12 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (§ 19 FeV)
Sie möchten die Umschreibung nicht allein durch die Behördenschritte navigieren? Unser Service für die Umschreibung ausländischer Führerscheine (Drittstaaten) begleitet die vollständige Antragsstellung, beeidigte Übersetzung und Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde.

