Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland
Wird die Fahrerlaubnis entzogen oder bestehen bei der Neuerteilung begründete Bedenken an der Fahreignung, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 bis § 14 FeV eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Nur mit einem positiven Gutachten kann die Fahrerlaubnis wiedererteilt werden.
1. Häufige Anordnungsgründe für eine MPU
- Alkoholauffälligkeit: Führen eines Kraftfahrzeugs mit 1,6 Promille oder mehr, oder wiederholte Fahrten unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille.
- Betäubungsmittel & Cannabis: Bei Anzeichen von Drogenabhängigkeit, Mischkonsum oder Überschreiten der gesetzlichen Grenzwerte bei festgestelltem Missbrauch (§ 13a FeV).
- Erreichen von 8 Punkten im FAER (Flensburg): Entzug nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG.
- Straftaten im Straßenverkehr oder hohes Aggressionspotenzial.
2. Die 3 Phasen der Begutachtung
Die MPU wird bei amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (TÜV, DEKRA, AVUS, pima-mpu) durchgeführt und umfasst:
- Medizinischer Check: Überprüfung von Vorerkrankungen und forensisch gesicherten Abstinenznachweisen (CTU-Kriterien via Haaranalyse oder Urinscreenings).
- Leistungs- und Reaktionstest: Testung von Konzentrations-, Reaktions- und Wahrnehmungsgeschwindigkeit am Computer.
- Verkehrspsychologisches Explorationsgespräch: Analyse des früheren Fehlverhaltens, Aufarbeitung der inneren und äußeren Auslöser sowie Darlegung stabiler Verhaltensänderungen.
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