Offizielle Übersicht 2026 der Anlage 1 zur Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung : Vollständige Liste jener Drittstaaten, deren Führerscheine ohne praktische Fahrprüfung anerkannt werden.
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In der Anlage 1 der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) führt das Bundesministerium jene Staaten an, deren Führerschein-Prüfungsvorschriften der österreichischen Führerscheinprüfung als gleichwertig erachtet werden.
Ist Ihr Ausstellungsstaat in dieser Verordnung gelistet, entfällt bei der Umschreibung gemäß § 23 Abs. 3 FSG die ansonsten obligatorische praktische Fahrprüfung :
Prüfen Sie, ob Ihr Staat gelistet ist und für welche Klassen die Prüfungsbefreiung gilt.
Auch bei Prüfungsbefreiung ist die amtsärztliche Untersuchung (§ 8 FSG) zwingend erforderlich.
Antragstellung auf prüfungsfreie Umschreibung mit Entrichtung der gesetzlichen Gebühr.
Gültig und unbeschädigt.
Falls nicht bereits mehrsprachig oder auf Deutsch ausgestellt.
Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich.
Amtliche Vorgabe: Under statutory regulations administered by Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) (§ 9 und Anlage 1 der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)), official driving licences and conversion endorsements are issued strictly upon verification of legal residency, identity authentication, official health certificates, and adherence to legal deadlines. Government application fees are non-negotiable and fixed by law.
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Für Staaten wie Bosnien, Serbien oder Nordmazedonien gilt die Prüfungsbefreiung ausschließlich für Klasse B. Lkw- und Busklassen (C, D) erfordern immer eine praktische Prüfung.
Länder wie die Türkei, Russland, Ukraine oder lateinamerikanische Staaten stehen nicht in Anlage 1 : hier ist die Fahrprüfung ausnahmslos Pflicht.
Ja, für die Pkw-Klasse B sind Führerscheine aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien in Anlage 1 gelistet und können ohne Fahrprüfung umgeschrieben werden.
Ja, das Vereinigte Königreich (UK) wurde ausdrücklich in die Anlage 1 der FSG-DV aufgenommen, sodass britische Führerscheine weiterhin prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Offizieller Leitfaden zur ärztlichen Untersuchung für den Führerschein in Österreich: sachverständige Ärzte gemäss § 34 FSG, amtsärztliche Überprüfung bei LPD/BH, Sehschärfe-Kriterien (Visus 0.5/0.2) und verkehrspsychologische Stellungnahmen.
Rechtlicher Leitfaden zur Umschreibung von Drittstaatsführerscheinen bei LPD und Bezirkshauptmannschaften : Strikte 6-Monats-Frist ab Hauptwohnsitz, amtsärztliches Gutachten und praktische Fahrprüfung.
Gesetzliche Bestimmungen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine nach § 23 FSG in Österreich: die strikte 6-Monats-Frist nach Begründung des Hauptwohnsitzes, Liste der begünstigten Drittstaaten und Ablauf bei der Führerscheinbehörde.

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