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§ 9 FSG-DV • Gleichwertigkeitsabkommen • Prüfungsfreie Anerkennung

FSG-DV Anlage 1: Liste der Staaten mit Prüfungsfreier Führerschein-Umschreibung

Offizielle Übersicht 2026 der Anlage 1 zur Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung : Vollständige Liste jener Drittstaaten, deren Führerscheine ohne praktische Fahrprüfung anerkannt werden.

§ 9 und Anlage 1 der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
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FSG-DV Anlage 1 Check
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Direkte Online-Prüfung / Umschreibungsverfahren: 2 bis 3 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage: § 9 und Anlage 1 der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
description: Zuwanderer und Expats aus Drittstaaten zur Feststellung ihrer Prüfungspflicht
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Official Statutory Sources Checked Independent Informational Explanation
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Direkte Online-Prüfung / Umschreibungsverfahren: 2 bis 3 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage
§ 9 und Anlage 1 der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Zuständige Verkehrsbehörde
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Fahrberechtigung & Frist
Austria
Official Statutory Sources Checked Independent Informational Explanation
YMYL Regulatory Distinction & Official Notice:

Official Requirements (statutory deadlines, application validity, official exams, and statutory fees) are governed exclusively by national public transport authorities (including Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft). Our Informational Explanation represents independent editorial guidance, document translation coordination, and preparatory assistance provided by Euro Documents. Independent service fees are strictly separate from official statutory government fees.

§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

FSG-DV Anlage 1 Länderliste & Prüfungsbefreiungen: Offizieller Österreich-Check

In der Anlage 1 der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) führt das Bundesministerium jene Staaten an, deren Führerschein-Prüfungsvorschriften der österreichischen Führerscheinprüfung als gleichwertig erachtet werden.

Ist Ihr Ausstellungsstaat in dieser Verordnung gelistet, entfällt bei der Umschreibung gemäß § 23 Abs. 3 FSG die ansonsten obligatorische praktische Fahrprüfung :

  • Staaten mit voller Prüfungsbefreiung für alle Klassen : Andorra, Guernsey, Insel Man, Island, Jersey, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vereinigtes Königreich (UK), Vatikanstadt ;
  • Staaten mit Prüfungsbefreiung nur für Klasse B (Pkw) : Australien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Japan, Kanada, Nordmazedonien, Republik Korea (Südkorea), Serbien, Singapur, Südafrika, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate (sofern Wohnsitznachweis erbracht wird) ;
  • Wichtige Bedingung : Die Prüfungsbefreiung gilt nur, wenn der Führerschein regulär erworben wurde und der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsstaat hatte.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Abgleich Ihres Herkunftslandes mit der Anlage 1

Prüfen Sie, ob Ihr Staat gelistet ist und für welche Klassen die Prüfungsbefreiung gilt.

02

Einholung des ärztlichen Gutachtens

Auch bei Prüfungsbefreiung ist die amtsärztliche Untersuchung (§ 8 FSG) zwingend erforderlich.

03

Einreichung bei der LPD oder BH

Antragstellung auf prüfungsfreie Umschreibung mit Entrichtung der gesetzlichen Gebühr.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Amtliche Vorgabe: Zwingend

Nationaler Führerschein im Original

Gültig und unbeschädigt.

Amtliche Vorgabe: Erforderlich

Beglaubigte deutsche Übersetzung

Falls nicht bereits mehrsprachig oder auf Deutsch ausgestellt.

Amtliche Vorgabe: Zwingend

Reisepass und Meldezettel

Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich.

Regulatorische Einordnung & Transparenz (YMYL)

Rechtliche Einordnung: Gesetzliche Vorgaben vs. Unsere Begleitung

Unabhängige Hilfestellung
Amtliche Vorgabe • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Amtliche Vorgabe: Under statutory regulations administered by Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) (§ 9 und Anlage 1 der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)), official driving licences and conversion endorsements are issued strictly upon verification of legal residency, identity authentication, official health certificates, and adherence to legal deadlines. Government application fees are non-negotiable and fixed by law.

§ Gesetzliche Rechtsgrundlage:§ 9 und Anlage 1 der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Unsere redaktionelle Erläuterung

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⚠️ Anerkennung

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Klassen-Einschränkung bei Drittstaaten

Für Staaten wie Bosnien, Serbien oder Nordmazedonien gilt die Prüfungsbefreiung ausschließlich für Klasse B. Lkw- und Busklassen (C, D) erfordern immer eine praktische Prüfung.

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Nicht gelistete Länder

Länder wie die Türkei, Russland, Ukraine oder lateinamerikanische Staaten stehen nicht in Anlage 1 : hier ist die Fahrprüfung ausnahmslos Pflicht.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Ja, für die Pkw-Klasse B sind Führerscheine aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien in Anlage 1 gelistet und können ohne Fahrprüfung umgeschrieben werden.

Ja, das Vereinigte Königreich (UK) wurde ausdrücklich in die Anlage 1 der FSG-DV aufgenommen, sodass britische Führerscheine weiterhin prüfungsfrei umgeschrieben werden.

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FSG-DV Anlage 1 Check • Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft

FSG-DV Anlage 1 Länderliste & Prüfungsbefreiungen: Offizieller Österreich-Check

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