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Art. 5d bis 5m VZV • Stufe 1 bis 4 • Verkehrsmediziner & Altersuntersuchung

Die Vertrauensärztliche Untersuchung der Fahreignung in der Schweiz (Stufen 1–4)

Alles über die verkehrsmedizinische Begutachtung in der Schweiz : Die 4 Anerkennungsstufen der Vertrauensärzte, die obligatorische Senioren-Kontrolluntersuchung ab 75 Jahren, berufsmässiger Personentransport und Zuweisungen nach Delikten.

Art. 5d bis 5m der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und SVG
Kantonale Strassenverkehrsämter & Anerkannte Vertrauensärzte (medtraffic.ch)
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Vertrauensärztliche Untersuchung
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Untersuchung: 30 bis 60 Minuten / Gutachtensübermittlung: ca. 1 bis 2 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage: Art. 5d bis 5m der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und SVG
description: Senioren ab 75 Jahren, Berufschauffeure (Stufe 2) und Lenker mit behördlicher Überprüfungsanordnung (Stufe 3/4)
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Official Statutory Sources Checked Independent Informational Explanation
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Untersuchung: 30 bis 60 Minuten / Gutachtensübermittlung: ca. 1 bis 2 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage
Art. 5d bis 5m der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und SVG
Zuständige Verkehrsbehörde
Kantonale Strassenverkehrsämter & Anerkannte Vertrauensärzte (medtraffic.ch)
Fahrberechtigung & Frist
Switzerland
Official Statutory Sources Checked Independent Informational Explanation
YMYL Regulatory Distinction & Official Notice:

Official Requirements (statutory deadlines, application validity, official exams, and statutory fees) are governed exclusively by national public transport authorities (including Strassenverkehrsamt (StVA)). Our Informational Explanation represents independent editorial guidance, document translation coordination, and preparatory assistance provided by Euro Documents. Independent service fees are strictly separate from official statutory government fees.

§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Vertrauensärztliche Untersuchung in der Schweiz: Stufen 1 bis 4 nach VZV

In der Schweiz wird die medizinische Fahreignung durch ein hochgradig ausdifferenziertes, gesetzliches Stufensystem von Vertrauensärzten (Stufen 1 bis 4) sichergestellt, das im Register medtraffic.ch des ASTRA geführt wird.

Die rechtliche Einordnung erfolgt nach Art. 5d bis 5m VZV in vier Kompetenzstufen :

  • Stufe 1 (Senioren ab 75 Jahren & Voruntersuchungen) : Obligatorische verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung alle zwei Jahre ab Vollendung des 75. Lebensjahres bei einem anerkannten Hausarzt/Vertrauensarzt der Stufe 1 ;
  • Stufe 2 (Berufsfahrer der höheren Kategorien C, D, BPT) : Regelmässige Kontrolluntersuchungen alle fünf Jahre (ab 50 Jahren alle drei Jahre) für Lastwagen-, Bus- und Taxifahrer ;
  • Stufe 3 (Abklärung bei spezifischen Krankheitsbildern) : Fachärztliche Begutachtung bei neurologischen Erkrankungen (Epilepsie, Schlaganfall), schwerem Diabetes mit Hypoglykämien oder Demenzerkrankungen ;
  • Stufe 4 (Verkehrsmediziner an universitären Instituten für Rechtsmedizin) : Die höchste Begutachtungsstufe (z.B. am IRM Zürich, Bern, Basel oder Genf). Obligatorisch nach schwerer Trunkenheit am Steuer (ab 1,6 ‰), Drogenfahrten, wiederholten Delikten oder zur Abklärung einer Suchtmittelabhängigkeit.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Erhalt der behördlichen Aufforderung

Das Strassenverkehrsamt stellt die Zuweisung mit Angabe der erforderlichen Arztstufe zu.

02

Arztwahl über medtraffic.ch

Auswahl eines für die entsprechende Stufe qualifizierten Vertrauensarztes in Ihrem Kanton.

03

Durchführung der medizinischen Untersuchung

Klinische Untersuchung, Reflexprüfung, Seh- und Hörtest sowie Laboranalysen.

04

Elektronische Gutachtensübermittlung ans Strassenverkehrsamt

Der Vertrauensarzt übermittelt seinen Befund (geeignet, bedingt geeignet oder nicht geeignet) an die Behörde.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Amtliche Vorgabe: Zwingend

Offizielles Untersuchungsformular des Strassenverkehrsamtes

Vom Amt zugestellt.

Amtliche Vorgabe: Zwingend

Amtlicher Lichtbildausweis

Schweizer ID oder Ausländerausweis.

Amtliche Vorgabe: Zwingend

Aktuelle Brillen- oder Sehhilfenverordnung

Falls Sehhilfe getragen wird.

Amtliche Vorgabe: Erforderlich

Medikamentenliste und Vorbefunde des Behandlers

Bei chronischen Erkrankungen.

Regulatorische Einordnung & Transparenz (YMYL)

Rechtliche Einordnung: Gesetzliche Vorgaben vs. Unsere Begleitung

Unabhängige Hilfestellung
Amtliche Vorgabe • Kantonale Strassenverkehrsämter & Anerkannte Vertrauensärzte (medtraffic.ch)

Amtliche Vorgabe: Under statutory regulations administered by Kantonale Strassenverkehrsämter & Anerkannte Vertrauensärzte (medtraffic.ch) (Art. 5d bis 5m der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und SVG), official driving licences and conversion endorsements are issued strictly upon verification of legal residency, identity authentication, official health certificates, and adherence to legal deadlines. Government application fees are non-negotiable and fixed by law.

§ Gesetzliche Rechtsgrundlage:Art. 5d bis 5m der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und SVG
Unsere redaktionelle Erläuterung

Unsere redaktionelle Erläuterung: Euro Documents is an independent administrative assistance provider. We guide you through the local administrative dossier, coordinate certified translations adhering to official judicial requirements, review your documents against rejection criteria, and optimize your preparation for official appointments.

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⚠️ Anerkennung

!

Fristversäumnis bei der 75-Plus-Untersuchung

Wird das ärztliche Zeugnis nicht innerhalb der behördlichen Frist eingereicht, entzieht das Strassenverkehrsamt den Führerausweis vorsorglich wegen fehlendem Nachweis der Fahreignung.

!

Kosten sind privat zu tragen

Verkehrsmedizinische Untersuchungen für den Führerausweis werden nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt und müssen vom Lenker selbst beglichen werden.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Die Kosten für die Kontrolluntersuchung der Stufe 1 liegen in der Regel zwischen 120 CHF und 160 CHF und sind direkt beim Arzt zu bezahlen.

Hier ordnet das Strassenverkehrsamt ausnahmslos eine Begutachtung der Stufe 4 an einem rechtsmedizinischen Institut (IRM) an.

Weitere Dienstleistungen

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Vertrauensärztliche Untersuchung • Strassenverkehrsamt (StVA)

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