Leitfaden zum Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz. 12-Monate-Frist beim kantonalen Strassenverkehrsamt, Sehtest und Kontrollfahrt-Regeln.
Erstellung des kantonsspezifischen Umtauschformulars für das zuständige Strassenverkehrsamt.
Organisation des obligatorischen Sehtests bei einem in der Schweiz zugelassenen Fachoptiker.
Instruktion und Vermittlung von Vorbereitungslektionen bei Nicht-Anerkennungsstaaten vor dem StVA-Termin.
Beglaubigte Fachübersetzung in Deutsch, Französisch oder Italienisch zur Vorlage beim Strassenverkehrsamt.
Detaillierte rechtliche Aufklärung über gefälschte Schweizer Führerausweise: Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nach Art. 251 StGB, Fahren ohne Fahrberechtigung (Art. 95 SVG), FABER-Regist...

Innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein beim kantonalen Strassenverkehrsamt umtauschen. Wir führen Sie durch das Verfahren, den Sehtest und allfällige Kontrollfahrten.
Ziehen Sie nach Deutschland oder Österreich um? Besuchen Sie den zuständigen Partner-Leitfaden.
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