Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Österreich erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem zuständigen Magistrat.
Erforderliche Unterlagen
- Original-Führerschein mit beglaubigter Übersetzung
- Meldezettel und gültiger Aufenthaltstitel
- Amtsärztliches Gutachten nach § 8 FSG
Die Gleichheitsliste
Österreich führt nach § 23 FSG eine Liste von Staaten, deren Führerscheine ohne zusätzliche praktische Prüfung umgeschrieben werden können. Liegt Ihr Herkunftsland nicht auf dieser Liste, ist in der Regel eine Fahrprüfung erforderlich.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Umschreibung sollte innerhalb von 6 Monaten nach Begründung des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Behörde und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Bei vollständigen Unterlagen und positivem amtsärztlichem Gutachten erfolgt die Ausstellung meist innerhalb weniger Wochen.



